Der Erstauftragswert für Neukunden liegt bei einem Warennettowert von € 400.-.
Bereits bestehende Kunden werden ohne Limit beliefert. Die angegebenen Preise verstehen sich Netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandspesen.
Frachtkosten werden wie folgt verrechnet:
Warennettowert bis € 250,- mindestens aber bis € 400,- bis € 750,- / € 850,- ab € 750,- / € 850,- | Deutschland 10 % € 8,- 8 % 7 % frei Haus | Österreich 15 % € 11,50 10 % 8 % frei Haus |
Warennettowert bis € 400,- mindestens aber bis € 800,- bis € 1500,- ab € 1500,- ab € 1800,- | Italien ZIP 10-58 12 % € 36,- 10 % 8 % frei Haus | Italien ZIP 00-09/60-97 17 % € 36,- 14 % 12 % frei Haus | Schweiz 12 %, unverzollt € 45 8 %, unverzollt 6 %, unverzollt frei Haus, unverzollt |
Warennettowert bis € 250,- mindestens aber bis € 400,- bis € 1200,- ab € 1200,- | Frankreich 15 % € 25,- 12 % 8 % frei Haus |
Gebühren für Inselfrachten werden nach tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Kosten für die Ausfuhrzollabfertigung berechnen wir pauschal mit € 38,- pro Sendung.
Bitte beachten Sie, dass unfreie Lieferungen von Steinwaren, Steingussartikel und Fiberzement, sowie Großkeramik nicht pauschal, sondern mit effektiv anfallenden Frachtkosten berechnet werden.
Emailavis und SMS Avis wird mit 6,- €/Sendung berechnet, telefonisches Avis mit € 13,-/Sendung.
Die Anlieferung zu einem Fixtermin ist mit einem Aufpreis auf Anfrage möglich.
Alle Liefertermine sind annähernd. Bei Verzögerungen ohne grobes eigenes Verschulden können wir die Lieferzeit angemessen verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Ersatzansprüche aller Art des Bestellers sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Wird nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, werden alle bestehenden Forderungen fällig und wir können an der Stelle der vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauskasse verlangen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen stehen uns, ohne dass es einer ausdrücklichen Inverzugsetzung bedarf, folgende Rechte zu:
– ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
– unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Waren in Besitz zu nehmen und alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen
– Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, den wir für die Inanspruchnahme von Bankkrediten jeweils zahlen müssen
– weiteren Verzugsschaden geltend zu machen
Die gelieferte Ware bleibt bis zu Erfüllung sämtlicher uns gegen den Abnehmer zustehender Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch für den Fall der Erteilung eines Saldo-Anerkenntnisses. Das vorbehaltende Eigentum gilt dann als Sicherung für die Forderung für den Saldo.
An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenn diese veräußert wird, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, der bis zur Höhe unserer Gesamtforderung schon jetzt an uns abgetreten wird. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Pfändungen hat uns der Kunde unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderungen und unseres Eigentumsvorbehalts an den gepfändeten Sachen bestätigt. Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben und aufzuerlegen.
Wir liefern einwandfreie Qualität. Rücksendungen können nach Absprache erfolgen und werden von uns unter Ausschluss jeder weitern Haftung wahlweise ersetzt oder gutgeschrieben, wenn nachweislich
– eine schriftliche Mängelrüge bis 14 Tage nach Erhalt der Ware bei uns eingegangen ist und
– Mängel bei Gefahrenübergang vorlagen.
Alle weiteren Ansprüche jeder Art, insbesondere für Folgeschäden und solche gegen den Hersteller, ferner solche aus allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers sind ausgeschlossen. Die Ware muss in der Originalverpackung und im Original Zustand zurück geschickt werden. Ausgezeichnete Ware kann grundsätzlich nicht gutgeschrieben werden. Beim Rücktritt vom Kauf werden die Retourkosten verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklage. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, gilt ausdrücklich der Gerichtsstand Kempten/ Allgäu als vereinbart.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit der vorstehenden Bedingungen lässt abgeschlossene Verträge im übrigen unberührt.
Andere einer Anfrage beigegebene Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung. Besondere andere Bedingungen, welche mit unseren allgemeinen Geschäftsverbindungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Mit dieser Unterschrift unserer Bestellvordrucke wird das Einverständnis mit unseren Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gebracht.